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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hamelin AG
(Stand: Juli 2025)

1. Anwendbarkeit

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) werden bei allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Erklärungen angewendet. Abweichende Bedingungen, darunter Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für nachträgliche Vertragsänderungen.

2. Rahmenaufträge auf Abruf

Rahmenaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten verbindlich abzunehmen, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, nach dieser Zeit nicht bezogene Waren zu fakturieren und für die noch nicht gelieferten Mengen unsere Kosten (anfallende Lagerkosten) zu berechnen. Ein Rücktritt von einem vereinbarten Rahmenauftrag ist nicht möglich.

3. Bindung an den Auftrag

Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

4. Muster

Individuell angefertigte Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, Beschreibungen und Masse sind als Richtwerte zu betrachten. Von uns gelieferte Muster, Entwürfe und Originale werden berechnet, sofern das Angebot nicht zu einem Auftrag führt. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Die Muster sind unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden.

5. Warenwert

Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von CHF 100.00 können nicht ausgeführt werden – ausgenommen sind Ersatzteillieferungen. Im Zusammenhang mit dem Mindestbestellwert weisen wir auf folgende Regelung bezüglich der Logistik- und Versandkosten hin:

Schweiz: Bei Aufträgen mit einem Bestellwert unter CHF 300.- exkl. Mehrwertsteuer fallen CHF 15.- als Kleinmengenzuschlag an. Bei einem Bestellwert über CHF 300.- exkl. Mehrwertsteuer gilt Frachtgut franko Domizil des Käufers.
Ausland: Bei Auftragen mit einem Bestellwert unter EUR 1’000.- exkl. Einfuhrumsatzsteuer gilt der Preis ab Werk. Bei einem Bestellwert ab EUR 1’000.- exkl. Einfuhrumsatzsteuer gilt die vereinbarte Lieferkondition franko Domizil des Käufers.
Bei Express-Sendungen werden die zusätzlichen Kosten entsprechend der Versandart in Rechnung gestellt.

6. Preis

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Preis- und Sortimentsänderungen oder Änderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben stets vorbehalten. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung gültige Preis gemäss Auftragsbestätigung. Fixpreise, vor allem bei Anschluss- und Abrufaufträgen, müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

7. Disposition/Versandlogistik

Eine Zusammenfassung von Aufträgen aus frachttechnischen Gründen (Lieferoptimierung) ist nur bei gleichzeitiger Auftragserteilung von entsprechenden Positionen und bei Festsetzung des Lieferzeitpunktes im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten durchführbar. Frachtabzüge für vom Käufer nach der Auftragserteilung geforderte, nicht durchführbare Auslieferungszusammenfassungen, sind daher nicht gestattet. Die Wahl des tarifmässig günstigsten Versandwegs bleibt uns vorbehalten. Werden Eilgut- oder Expresszustellungen ausdrücklich verlangt, wird der entsprechende Zuschlag in Rechnung gestellt.

8. Einlagerung

Wenn vom Käufer bestellte Waren auf Verlangen des Käufers von uns eingelagert werden müssen oder wir durch Verzug des Käufers oder von ihm zu vertretende sonstige Umstände genötigt sind, diese Ware einzulagern, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers, eingeschlossen das Risiko der Qualitätsminderung. Der Käufer hat sämtliche durch die Einlagerung verursachten Mehrkosten zu tragen.

9. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden eine Mahngebühr sowie die üblichen Bankzinsen und Spesen berechnet. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Neukunden die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen.

10. Leistungsverweigerungsrecht und Rücktritt
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Abschluss des Vertrages (Änderungen der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit und dergleichen) oder erfahren wir später hiervon, so sind wir berechtigt, zunächst die Zahlung für unsere Leistungen zu verlangen. Verweigert der Käufer diese Zahlung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur endgültigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für uns unter deutlicher Kennzeichnung unseres Eigentums aufzubewahren. Er darf ohne unsere Zustimmung die Ware vor endgültiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen. Bei Verarbeitung unserer gelieferten Ware durch den Käufer erwerben wir das Miteigentum an den hergestellten Erzeugnissen. Sollte der Käufer bei Weiterveräusserung einen Erlös erlangen, so tritt an die Stelle der in unserem Eigentum stehenden Ware sicherungshalber die dem Käufer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des uns zustehenden Kaufpreises; diese ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an uns bereits abgetreten. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

12. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SONDERANFERTIGUNGEN

12.1 Schutzrechte der Produktausführung

Wir als Verkäufer sind nicht verpflichtet, die eingesandten Zeichnungen, Skizzen, Modelle und Formen auf die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter zu prüfen. Demgemäss sind Patent- und/oder Gebrauchsmusterverletzungen ausschliesslich vom Käufer zu vertreten. Werden wir aus derartigen Forderungen in Anspruch genommen, so ist der Käufer zur vollständigen Freistellung verpflichtet.

12.2 Formen, Werkzeuge und Elektroden

Formen, Werkzeuge und Schweisselektroden, welche von uns selbst oder in unserem Auftrag von einem Dritten angefertigt werden, sind in Anbetracht unserer Konstruktionsleistung grundsätzlich unser Eigentum. Die anteiligen Kosten der Herstellung der Formen, Werkzeuge und Stempel oder Klischees trägt der Käufer, sofern wir mit der Auftragsbestätigung nicht eine hiervon abweichende gesonderte Regelung getroffen haben. Klischees, Formen und Werkzeuge sowie die von uns angefertigten Entwürfe und Reinzeichnungen und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn dem Käufer die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

12.3 Mehr-/Minderlieferungen

Bei allen Aufträgen behalten wir uns 10 % Mehr- oder Minderlieferungen vor.

12.4 Handelsübliche Abweichungen

Handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit, Gewicht usw. bleiben vorbehalten.

12.5 Färbung Rohmaterial

Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen vom Muster sowie durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.

12.6 Materialstärken

Bezüglich der Materialstärke liefern wir im branchenüblichen Toleranzbereich von +/- 10 %, wobei die Stärke der gemessenen Materialien gilt.

12.7 Grössenabweichung Format

Grössenabweichungen von +/- 1,5 % im Format geben ebenfalls keinen Anlass zur Reklamation.

12.8 Druck

Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Korrekturabzüge werden einmalig unberechnet geliefert, die angefallenen Satzkosten hierfür jedoch zum Selbstkostenpreis berechnet. Weitere Abzüge in verschiedener Ausführung und mehrfarbigem Druck werden zusätzlich berechnet. Für Druckfehler, die der Käufer in dem von ihm als genehmigt bezeichneten Andruck übersehen hat, ist der Käufer haftbar. Telefonisch aufgegebene Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen vorbehalten. Auch für die Lichtbeständigkeit der Druckfarben können wir keine Gewähr übernehmen. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuss von ca. 5 % bei bedruckten Produkten sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.

12.9 EAN-Code

Bei Artikeln mit EAN-Code-Druck wird eine Lesequote von 98 % angestrebt. Der Käufer ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Ware diese auf die Lesbarkeit des EAN-Codes zu überprüfen. Folgekosten werden von uns nicht übernommen.

12.10 Haftung unserer Vorlieferanten

Unsere Vorlieferanten übernehmen keine Haftung für chemische Einwirkungen der verwendeten Materialien auf Einfüllgut oder umgekehrt, sofern der Käufer unserer Produkte es unterlassen hat, bei der Angebotseinholung entsprechende Angaben zu machen bzw. Vorschriften zu stellen. Folgeschäden, die aus der Verwendung unserer Materialien entstehen, werden von uns nicht vergütet.

13. Lieferzeit

Die Lieferzeit wird vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versand gerechnet. Die Einhaltung des Liefertermins setzt auf unserer Seite die rechtzeitige und ordnungsgemässe Belieferung durch unsere Lieferanten voraus sowie die Tatsache, dass wir in der Produktion nicht durch höhere Gewalt gehindert sind (behördliche Massnahmen, Beschlagnahmen, nicht verschuldete Betriebsstörungen, unzumutbare Rohstoffverknappung u.ä.). In diesem Falle werden wir den Käufer umgehend informieren und mitteilen, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Widerspricht der Käufer dem neuen Termin nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen, gilt dieser Termin als vereinbart. Würde sich jedoch der Lieferungszeitpunkt unverhältnismässig verzögern, so haben wir auch das Recht, nach entsprechender Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

14. Mängel- oder Reklamationen

Mängel und Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von5 Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach eigener Wahl entweder eine einwandfreie Ersatzlieferung zu tätigen oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren. Für verdeckte Mängel gilt eine maximale Gewährleistungsdauer von 2 Monaten nach Lieferung. Für Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus Folgeschäden haften wir als Verkäufer nicht. Bei Schäden, die auf die Leistungen von Unterlieferanten zurückzuführen sind, bleibt die Gewährleistung auf jenen Umfang beschränkt, in dem wir als Verkäufer auf den Unterlieferanten zurückgreifen können.
Bei Transportschäden ist unverzüglich das von uns beauftragte Transportunternehmen zu benachrichtigen. Für Schäden, die nicht mit einem Schadenprotokoll belegt werden können, wird von uns und vom Transportunternehmen jede Haftung abgelehnt.

15. Rücksendungen

Rücksendungen, ohne vorherige Rücksprache mit uns, werden von uns nicht entgegengenommen.

16. Kostenvoranschläge für Reparaturen

Bei Kostenvoranschlägen für Reparatur-Aufträge verrechnen wir CHF 10.- pro Voranschlag. Diese Dienstleistung wird bei einem anschliessenden Reparaturauftrag oder Neukauf dem Rechnungswert abgezogen.

17. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, tiefgreifende Änderungen in Wertverhältnissen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung befreit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur dann berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

18. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen

Werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig oder durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich abgeändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand, und auch als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Lachen/SZ, Schweiz vereinbart.